Vierte Gesamtschule in Bonn darf Betrieb aufnehmen

Veröffentlicht am 05.03.2009 in Schule und Bildung

Bezirksregierung verzichtet auf Beschwerde beim OVG

Die 4. Gesamtschule in Bonn kann zum Schuljahr 2009/2010 errichtet werden. Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Bonn am 5. März mitgeteilt, keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen.

Schuldezernentin Angelika Maria Wahrheit: "Ich freue mich sehr, dass die Bezirksregierung ganz im Sinn der Bonner Eltern, die ihr Kind zum Sommer auf die neue Gesamtschule schicken wollen, auf das Rechtsmittel der Beschwerde verzichtet. Jetzt können schnellstmöglich alle notwendigen Vorbereitungen für den Betrieb der neuen Schule beginnen."

Nach Vorliegen des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Köln hatte Schuldezernentin Angelika Maria Wahrheit unverzüglich die Bezirksregierung gebeten, auf die nächste Instanz zu verzichten. Mit dem heutigen Beschwerdeverzicht wird der Beschluss der Kölner Richter rechtskräftig. Schon bis zum 9. März will die Bezirksregierung eine Schulleiterin oder einen Schulleiter für die neue Gesamtschule benennen.

Das Schulamt hat heute erneut alle Eltern, die sich für die 4. Gesamtschule angemeldet hatten, angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass die Schule zum Schuljahr 2009/2010 errichtet werden kann. Wichtig ist jetzt, dass die Eltern, die sich angemeldet hatten, die aber wegen der Ungewissheit des Ausgangs des Verfahrens zunächst ihr Kind an einer anderen Schule anmelden mussten, ihr Kind nach wie vor auf die neue Gesamtschule schicken wollen und dies möglichst schnell dem Schulamt schriftlich mitteilen. Für Rückfragen der Eltern, die ist im Schulamt eine Hotline eingerichtet. (Telefonnummer 0228/774222, Thomas Kuchem)

Zum eigentlichen Klageverfahren hat die Bezirksregierung angekündigt, den Genehmigungsbescheid ändern zu wollen und die Stadt klaglos zu stellen. Schuldezernentin Angelika Maria Wahrheit: "Sobald der geänderte Bescheid vorliegt, werden wir über den weiteren Fortgang im Klageverfahren entscheiden."

Das Schulministerium NRW hat in einer heutigen Pressemitteilung bereits angekündigt, man wolle vor dem Hintergrund der Entscheidung der Kölner Verwaltungsrichter prüfen, im Gesetz- oder Verordnungswege landeseinheitliche Vorgaben für die Beurteilung der Leistungsheterogenität vorzuschreiben.