Stadt Bonn will 4. Gesamtschule im Klageverfahren durchsetzen

Veröffentlicht am 29.01.2009 in Schule und Bildung

Pressemitteilung der Stadt Bonn:

"Aufgrund der festgestellten Leistungsheterogenität ist die 4. Gesamtschule Bonn am Römerkastell zu errichten", das hat der von der Bezirksregierung eingesetzte Schulleiter für die vierte Gesamtschule zum Abschluss des Anmeldeverfahrens unmissverständlich festgestellt. Die Bezirksregierung ist jedoch anderer Meinung: Sie hat umgehend gegenüber der Stadt klargestellt, dass die geforderte Leistungsdrittelung nicht zustande gekommen sei und die Schule nicht errichtet werden könne.

"Die Stadt Bonn wird gegen den Bescheid der Bezirksregierung klagen", so Angelika Maria Wahrheit, Familiendezernentin der Stadt Bonn. "Insgesamt können 30 Kinder mit gymnasialer Empfehlung der 4. Gesamtschule zugerechnet werden. Trotz dieser guten Anmeldesituation beharrt die Bezirksregierung auf der starren Vorgabe des Landes, nach der 38 Kinder mit gymnasialer Empfehlung angemeldet sein müssen."

In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht soll geklärt werden, ob der Bescheid und insbesondere die umstrittene Festlegung der Leistungsdrittelung rechtmäßig ist.

Für die Eltern bedeutet das, dass sie ihre Kinder vorsorglich an einer anderen Schule anmelden müssen. "Ihr Platz an der 4. Gesamtschule bleibt ihnen erhalten, für den Fall, dass die Stadt Bonn den Rechtsstreit gewinnt." so die Dezernentin. Auch Anmeldungen für die Hauptschule Am Römerkastell sind ab sofort möglich.

Direkt für die 4. Gesamtschule wurden im Schulamt bis zum Anmeldeschluss 61 Bonner Kinder angemeldet, davon mit Hauptschulempfehlung 33, mit Realschulempfehlung 23, mit gymnasialer Empfehlung 5. Daraus ergeben sich zunächst mindestens 51 freie Plätze für Bonner Kinder an der 4. Gesamtschule (Zielgröße 112). In einem anschließenden Koordinierungsverfahren mit allen Bonner Gesamtschulleitern wurde allerdings festgestellt, dass der 4. Gesamtschule insgesamt 156 Anmeldungen von Bonner Kindern zugerechnet werden können. 121 Kinder werden aufgenommen.
Bei den bestehenden Gesamtschulen gab es 557 Anmeldeüberhänge und damit potenzielle Ablehnungen. (Bertold Brecht Gesamtschule: 212 Kinder, Gesamtschule Bad Godesberg 54 Kinder, Gesamtschule Beuel 291 Kinder). Alle Gesamtschulen haben bei der Anmeldung die Eltern gefragt, ob im Fall eines Koordinierungsverfahrens ihre Anmeldung auch einer der anderen Gesamtschulen zugeordnet werden und für diese gelten könne.

Die Leistungsheterogenität ist aus pädagogischen Gründen nach Auffassung des von der Bezirksregierung eingesetzten kommissarischen Schulleiters Joachim Thomas gegeben. Er hat aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Gesamtschulleiter für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler zwei Leistungsgruppen gebildet. Die Leistungsgruppe 1: Schüler mit uneingeschränkter Realschulempfehlung und höher, Leistungsgruppe 2: Schüler mit Hauptschul- und eingeschränkter Realschulempfehlung.

Insgesamt hatte er 121 Bonner Kinder für die 4 Klassen aufgenommen.
79 Kinder sind der Leistungsgruppe 1 zuzuordnen. (Kinder mit gymnasialer Empfehlung und uneingeschränkter Realschulempfehlung), 42 Kinder gehören in die Leistungsgruppe 2 (Kinder mit eingeschränkter Realschulempfehlung und Hauptschulempfehlung).