Pressemitteilung der Stadt Bonn

Veröffentlicht am 03.02.2009 in Schule und Bildung

4. Gesamtschule: Eilanträge und Klage auf dem Weg
Die Eilanträge und die Klage der Stadt gegen die Bezirksregierung in Sachen "4. Gesamtschule" sind am 3. Februar beim Verwaltungsgericht in Köln eingereicht worden. Im Eilverfahren geht es insbesondere um die rechtliche Klärung der Frage, ob für die Leistungsheterogenität einer neu zu errichtenden Gesamtschule die von der Bezirksregierung geforderte Anmeldung von mindestens einem Drittel Kindern mit gymnasialer oder eingeschränkt gymnasialer Empfehlung erforderlich ist.

"Aufgrund der festgestellten Leistungsheterogenität ist die 4. Gesamtschule Bonn am Römerkastell zu errichten", das hatte der von der Bezirksregierung eingesetzte Schulleiter für die vierte Gesamtschule zum Abschluss des Anmeldeverfahrens unmissverständlich festgestellt. Die Bezirksregierung ist jedoch anderer Meinung: Sie hatte umgehend gegenüber der Stadt klargestellt, dass die geforderte Leistungsdrittelung nicht zustande gekommen sei und die Schule nicht errichtet werden könne.

"Die Stadt Bonn wird gegen den Bescheid der Bezirksregierung klagen", so Angelika Maria Wahrheit, Familiendezernentin der Stadt Bonn. "Insgesamt können 30 Kinder mit gymnasialer Empfehlung der 4. Gesamtschule zugerechnet werden. Trotz dieser guten Anmeldesituation beharrt die Bezirksregierung auf der starren Vorgabe des Landes, nach der 38 Kinder mit gymnasialer Empfehlung angemeldet sein müssen."

In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht soll geklärt werden, ob der Bescheid und insbesondere die umstrittene Festlegung der Leistungsdrittelung rechtmäßig ist.

Für die Eltern bedeutet das, dass sie ihre Kinder vorsorglich an einer anderen Schule anmelden müssen. "Ihr Platz an der 4. Gesamtschule bleibt ihnen erhalten, für den Fall, dass die Stadt Bonn den Rechtsstreit gewinnt." so die Dezernentin. Auch Anmeldungen für die Hauptschule Am Römerkastell sind ab sofort möglich.