Michael Detjen & Jens Geier: "Regierungen folgen Sozialdemokraten im Kampf gegen Sozialdumping"

Veröffentlicht am 11.04.2018 in Europa

Mitgliedstaaten bestätigen Trilogergebnis zur Revision der Entsenderichtlinie

Endspurt für eines der wichtigsten Sozialgesetze dieser Legislaturperiode: Die Mitgliedstaaten haben am Mittwoch, 11. April 2018, das Trilogergebnis zur Revision der Entsenderichtlinie bestätigt. „Die Sozialdemokraten haben erfolgreich den Grundsatz `Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort´ vor den nationalen Regierungen verteidigt“, sagt Michael Detjen, sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD. „Monatelang haben wir mit Vertretern der EU-Kommission und des Rates gerungen. Unser Verhandlungsauftrag war dabei stets klar: Wir werden Sozialdumping stoppen und faire Regeln im europäischen Binnenmarkt durchsetzen!“

Seit März 2016 läuft auf Drängen der europäischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der Gesetzgebungsprozess zur Überarbeitung der Richtlinie. Diese soll Mindestbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festlegen, die während eines begrenzten Zeitraums in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Dienstleistung erbringen als in dem Land, in dem sie normalerweise arbeiten. Der bisherige, unklare Rechtstext konnte Ausbeutung in der Pflege oder auf dem Bau allerdings nicht wirksam verhindern. Dies hat auch negative Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte, auf denen entsandte Beschäftigte eingesetzt sind, sowie auf die dort heimischen Unternehmen.

„Der Kompromiss zur überarbeiteten Entsenderichtlinie sieht nun auch die Anwendung von regionalen und branchenspezifischen Tarifverträgen auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Im Klartext: Deutsche Tarifstandards müssen eingehalten werden. Das ist ein echter Schutz für kleine und mittelständische Unternehmen vor unlauterer Dumping-Konkurrenz“, erklärt Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD.

„Zudem wird Lohnschummelei erschwert. Der Kompromiss bringt Rechtssicherheit dort, wo entsandte Beschäftigte bislang nur über Spesen entlohnt wurden, also Zuschläge für Kost und Logis statt des Mindestlohns erhielten. Spesen können künftig nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden, sondern sind zusätzlich zu zahlen“, erklärt Michael Detjen.

Der zwischen Rat, EU-Kommission und Europaparlament verhandelte Kompromiss muss nun vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und anschließend final vom Plenum des Parlaments angenommen werden. Der Zeitplan hierfür liegt allerdings noch nicht vor. Das Positionspapier der Europa-SPD zur Entsenderichtlinie ist hier verfügbar.

 

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