
Kanalerneuerung Rochusstraße von Haus Nr. 285 bis Derlestraße
Der Baubeginn ist für den 02.03.2020 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Maßnahme kann nur unter Vollsperrung ausgeführt werden. Für die Anlieger ist dann die Straße jeweils mit der Beschilderung „Anlieger frei“ bis zur Baustelle zu befahren. Die Einbahnstraßenregelung wird während der Bauzeit aufgehoben.
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme in der Rochusstraße zwischen Am Burgweiher und Derlestraße Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist §8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
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