Sylvia-Yvonne Kaufmann: "Zahlungen mit Kreditkarte und Handy werden sicherer"

Veröffentlicht am 10.01.2019 in Europa

Innenausschuss bestätigt neue Regeln gegen Betrug mit bargeldlosen Zahlungsmitteln

Die rasante Digitalisierung ändert auch die Art, wie wir bezahlen. Die Nutzung von bargeldlosen Zahlungsmitteln nimmt zu, und zieht auch Kriminelle an. Durch Betrug mit diesen Zahlungsmitteln entstehen große Schäden, Verbrecher können die Unterschiede in den Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten ausnutzen. Deshalb hat der Innenausschuss des Europäischen Parlaments am Donnerstag, 10. Januar 2019, neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung mit bargeldlosen Zahlungsmitteln, wie Kreditkarten, mit dem Handy oder mit virtuellen Währungen, beschlossen.

„Die neue Richtlinie legt EU-weit einheitliche Definitionen für Straftaten fest, die online wie offline im Zusammenhang mit Betrug und Fälschung von bargeldlosen Zahlungsmitteln begangen werden. Sie führt Mindeststrafmaße in den nationalen Rechtssystemen für die Straftatbestände ein und verbessert den Schutz der Opfer, die Prävention sowie die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Verfolgung der Straftaten“, so die SPD-Europaabgeordnete und Verhandlungsführerin des Parlaments Sylvia-Yvonne Kaufmann.

„Die derzeitigen Regeln stammen aus dem Jahr 2001. Es war daher höchste Zeit, sie an den neuesten Stand der technologischen Entwicklungen anzupassen, um auch die digitale Welt zu erfassen“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im Innenausschuss.

Durch die Richtlinie werden in allen nationalen Rechtssystemen Straftatbestände im Zusammenhang mit Betrug bei bargeldlosen Zahlungsmittelen harmonisiert und mit einer Höchststrafe von mindestens ein bis drei Jahre (je nach Straftat) geahndet. Das Verhandlungsteam des Parlaments konnte insbesondere stärkere Regeln für den Opferschutz durchsetzen. „Opfer von Betrug im Internet erleiden häufig nicht nur finanziellen Schaden, sondern müssen auch mit den Konsequenzen leben, dass ihre persönlichen Daten von Kriminellen missbräuchlich genutzt werden. Hier erhalten sie in Zukunft Informationen und Ansprechpartner in Organisationen, die dabei helfen, Folgeschäden zu vermindern. Das Parlament hat sich ferner für sichere nationale Online-Meldesysteme in Betrugsfällen und ein europaweit einheitliches Formular zur Meldung von Betrug eingesetzt. Gegen eine sofortige Einführung gab es Widerstand aus den Mitgliedstaaten. Jedoch wird die EU-Kommission verpflichtet, die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen zu prüfen und einen Bericht vorzulegen“, erklärt Sylvia-Yvonne Kaufmann.

Parlament, Kommission und Rat hatten sich Ende Dezember auf einen gemeinsamen Text geeinigt, der vom Ausschuss nun bestätigt wurde. Das Plenum des Europäischen Parlaments stimmt voraussichtlich im Februar darüber ab.

 

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