SPD: Gesamtschuleltern sollten sich nicht irritieren lassen – warten auf den Gerichtsentscheid

Veröffentlicht am 13.02.2009 in Schule und Bildung

„Eltern, die ihr Kind an der 4. Bonner Gesamtschule angemeldet haben, sollten sich weiter in Geduld üben und Ruhe bewahren“, so Gieslint Grenz, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn.

Offensichtlich gibt es unter den Eltern Unruhe, weil ihre Kinder keine definitive Zusage erhalten haben. Das liegt an der ideologischen Haltung der Landesregierung. Mit der vorgegebenen Zahl der genauen Leistungs-Drittelung von Schülerinnen und Schülern mit gymnasialer Eignung kann vorerst, so der Bescheid der Bezirksregierung, auch keine neue Gesamtschule errichtet werden.
Die Stadt Bonn hat dagegen Klage eingereicht. Der Ausgang des Verfahrens ist zwar offen, aber es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die von der Landesregierung vorgegebene genaue Leistungs-Drittelung von Schülerinnen und Schülern mit gymnasialer Eignung nicht im Schulgesetz festgeschrieben ist.
Die Empfehlung der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn ist: Eltern sollten das Gerichtsurteil abwarten. Bis zur rechtlichen Klärung müssen die Eltern jedoch vorsichtshalber ihr Kind an einer anderen Schule anmelden.
Die Anmeldung für ihr Kind an der 4. Gesamtschule, die bislang unter Vorbehalt erteilten Zusagen (121 Kinder) und die Warteliste bleiben bestehen. Wenn das Gerichtsurteil die Einrichtung einer 4. Gesamtschule zulässt, können Eltern und Kinder ihre Anmeldung an der alternativen Schule zurückziehen und ihren – unter Vorbehalt – zugesagten Platz an der 4. Gesamtschule in Anspruch nehmen.