Pressemitteilung der Stadt Bonn

Veröffentlicht am 18.01.2009 in Schule und Bildung

Bezirksregierung genehmigt die Errichtung der 4. Gesamtschule unter Vorbehalt - Jetzt entscheiden die Eltern - Anmeldeverfahren kann beginnen

Die Genehmigung der Bezirksregierung zur Errichtung der neuen Gesamtschule unter Vorbehalt liegt vor. Mit Bescheid von 13. Januar hat sie den Weg für ein verbindliches Anmeldeverfahren frei gemacht.
Schuldezernentin Angelika Maria Wahrheit: "Jetzt haben es die Bonner Eltern in der Hand, mit ihrer Anmeldung zu entscheiden, ob im Sommer 2009 zum neuen Schuljahr die Schule ihre Arbeit aufnehmen kann".

Verbindliche Anmeldungen können ab 23. Januar im Schulamt, Dienstgebäude Bottlerplatz 1, Raum 10, abgegeben werden. Mitzubringen sind das Halbjahreszeugnis der Grundschule mit der verbindlichen Schulformempfehlung, der Anmeldeschein, der mit dem Zeugnis von der Grundschule ausgegeben wird, sowie eine Geburtsurkunde. Die Anmeldungen werden bis zum 28. Januar, 13 Uhr entgegengenommen.

Danach werden die Anmeldungen dahingehend überprüft, ob die Mindestzahl von 112 Schülerinnen und Schülern angemeldet worden ist und ob die Anmeldungen die geforderte Leistungsmischung aufweisen.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder an der neuen Gesamtschule angemeldet haben, sollen umgehend über das Ergebnis informiert werden. Bis zum 30. Januar werden die Bescheide versandt.
Die von der Stadt beantragte Fristverlängerung für die Anmeldung an der neuen Gesamtschule hat die Bezirksregierung nicht genehmigt.
Die Bezirksregierung Köln hat die Errichtung der neuen Gesamtschule davon abhängig gemacht, dass mindestens 112 Schülerinnen und Schüler verbindlich angemeldet werden und dass die so genannte Leistungsheterogenität (mindestens ein Drittel Kinder, die nach der Grundschulempfehlung für die Schulform Gymnasium geeignet oder mit Einschränkung geeignet sind) nachgewiesen werden kann. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die neue Schule zum Schuljahr 2009/2010 an den Start gehen.