Nach EUGH-Urteil zu Luftmessstationen: SPD fragt nach

Veröffentlicht am 26.06.2019 in Kommunalpolitik

Schon einzelne Überschreitungen der Grenzwerte bei Luftschadstoffen verstoßen gegen EU-Recht. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in einem Fall aus Belgien, der nun für die gesamte Europäische Union Bedeutung hat. Doch welche konkreten Folgen ergeben sich daraus für Bonn? Dies möchte die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn nun von der Verwaltung wissen.

„Dieses Urteil ist richtungsweisend“, weiß der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Dr. Stephan Eickschen. „Das EuGH hat den Rückgriff auf Modellrechnungen zur Luftqualität deutlich eingeschränkt und gleichzeitig die Bedeutung von Messungen gestärkt. Auch die Rahmenbedingungen, wie und wo Messstationen aufgestellt werden müssen, wurden präzisiert. Damit ergeben sich zahlreiche Fragen für die Situation hier vor Ort in Bonn. Beispielsweise, ob die bisher aufgestellten Messstationen nach wie vor an den richtigen Stellen stehen oder sie versetzt werden müssen? Dies ist auch mit Blick auf das Verfahren zum Dieselfahrverbot vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wichtig. Drohen nach dem Urteil aus Brüssel womöglich noch weitere Fahrverbotszonen außer auf der Reuterstraße und Am Belderberg? Gibt es Orte, wo jetzt zwingend Messstationen installiert werden müssen? Wenn ja, wo?“

 

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