Evelyne Gebhardt & Kerstin Westphal: Rechte von Bahnreisenden gestärkt

Veröffentlicht am 15.11.2018 in Europa

EU-Parlament für mehr Schutz bei Verspätungen

„Bahnreisende können künftig bei wesentlichen Verspätungen auch von Inlandsfernzügen und grenzüberschreitenden Regionalverkehrsdiensten europaweit eine teilweise oder volle Erstattung des Fahrscheins verlangen. In Zukunft  können die Bürger und Bürgerinnen in viel höherem Maße von den Vorteilen des Europäischen Binnenmarkts im Schienenpersonenverkehr profitieren“, sagt Evelyne Gebhardt, MdEP (Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied des Binnenmarktausschusses).

Bei Verspätungen ab 60 Minuten ist dies die Hälfte des Fahrpreises, ab 90 Minuten 75 Prozent und bei Verspätungen von über 2 Stunden den vollen Fahrpreis. Dies gilt im Falle von verpassten Anschlusszügen auch dann, wenn die Zugbuchungen separat erfolgten.

Eisenbahnunternehmen müssen den Bahnreisenden mehr Informationen über ihre Fahrgastrechte und Beschwerdemöglichkeiten, etwa auf dem Fahrschein, zugänglich machen. Außerdem erhalten Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität einen verbindlichen Anspruch auf kostenlose Hilfeleistung und auf Ersatz bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen.

Die sozialdemokratische S&D-Fraktion im Europäischen Parlament konnte verhindern, dass sich Eisenbahnunternehmen bei Verspätungen und Zugausfällen mit einem Hinweis auf das Vorliegen von höherer Gewalt von ihrer Haftung hätte befreien können. „Der Vorschlag der Konservativen hätte ein unvorhersehbar großes Schlupfloch für Eisenbahnunternehmen geschaffen, um die Rechte von Bahnreisenden erheblich zu erschweren“, so die Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt. „Wir wollen den Schienenpersonenverkehr in Europa attraktiver machen und Anreize setzen, dass die Menschen vom Auto auf die Bahn umsteigen“, meint Evelyne Gebhardt. „Zur Entlastung der Umwelt und zur Vermeidung des drohenden Verkehrsinfarkts.“

 „Zwei Stunden Verspätung – 100 Prozent Erstattung! Wenn der Zug mehr als zwei Stunden zu spät kommt und man damit ein Meeting oder ein Date verpasst, hat man allen Grund ärgerlich zu sein und sollte in meinen Augen Anspruch auf eine volle Entschädigung haben“, so Kerstin Westphal, MdEP aus dem Verbraucherschutzausschhuss. „Gut, dass wir die Konservativen im EU-Parlament überstimmen und so absurde Ausnahmen von dieser einfachen Regel verhindern konnten. Egal aus welchem Grund ein Zug so viel Verspätung hat – Bahnreisende haben Anspruch auf halbwegs pünktliche Züge. Wenn die Bahnunternehmen das nicht hinbekommen, müssen sie die Reisenden eben entschädigen."

Auch in anderen Feldern können Zugreisende auf viele gute Veränderungen hoffen. So soll zum Beispiel jeder Zug in Zukunft die Mitnahme von Fahrrädern ermöglichen. Das wird das Reisen vieler Menschen vereinfachen. Jeden Tag nutzen laut dem Unternehmen rund sieben Millionen Fahrgäste allein in Deutschland die Bahn.

Das Europäische Parlament wird die Verhandlungen zu den Bestimmungen der Verordnung mit dem Europäischen Rat aufnehmen, sobald dieser seine Position dargelegt hat.

 

Homepage SPD Bonn