Mehr Rechtssicherheit bei Lärm auf Sportanlagen

Veröffentlicht am 05.12.2016 in Kommunalpolitik

Das Bundeskabinett hat am 30. November die Sportanlagenlärmschutzverordnung an die veränderten Lebensgewohnheiten, wie etwa Arbeitszeiten oder Freizeitbeschäftigungen von Sportlerinnen und Sportlern sowie deren Nachbarn angepasst. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn begrüßt diese Novellierung.

„Regelmäßig kommt es in der Nähe von Sportanlagen zu Diskussionen, ob und in welchem Maße Lärmbelästigungen während der Sportveranstaltungen der Nachbarschaft zumutbar sind. Hier wurde nun Rechtssicherheit geschaffen, indem zum Beispiel für die Mittagsstunden an Sonn- und Feiertagen dieselben Regelungen gelten wie tagsüber“, freut sich Gabi Mayer, stv. Vorsitzende der Bonner SPD und sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn.

Mit der Modernisierung der Verordnung wird der seit Jahren bestehende Konflikt zwischen Sportvereinen und Anwohnerinnen und Anwohnern von Sportanlagen beendet. Wichtig war uns hierbei,  einen fairen und tragfähigen Ausgleich zwischen den Interessen von Sportlern und dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft zu ermöglichen", ergänzt Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber.

Zudem weist Gabi Mayer auf die Erleichterungen beim Thema Wohnbebauung in der Nachbarschaft von Sportanlagen hin: „Dass es möglich ist, Wohnhäuser näher an Sportanlagen heran zu bauen, kann den Wohnungsmarkt in Bonn zwar nur wenig entspannen. Aber auch hier zeigt sich, dass wir in alle Richtungen denken müssen, wenn wir Lösungen bei dieser Frage finden wollen. Wir danken der SPD-Bundestagsfraktion für ihren Einsatz für die Sporttreibenden und deren Nachbarschaften.“

(fdw)

 

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